Unsere anwaltlichen und notariellen Tätigkeiten im Gesellschaftsrecht sind

  • die Gründung von Unternehmen unter Einbeziehung arbeits- bzw. dienstvertragsrechtlicher, steuer- und erbrechtlicher Themen sowie solcher des gewerblichen Rechtsschutzes (z.B. Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Urheberrecht);
  • die Gestaltung von Gesellschaftsverträgen sowie Stiftungssatzungen (ggf. auch zur Umsetzung erbrechtlicher Nachfolgeplanungen);
  • die Gestaltung von Geschäftsanteilskauf- und -abtretungsverträgen;
  • die Verhandlung und Gestaltung von Unternehmenskaufverträgen (Share Deal oder Asset Deal) und Umstrukturierungen;
  • die Umsetzung von Kapitalmaßnahmen (Kapitalerhöhung, Kapitalherabsetzung);
  • die Spaltung, Verschmelzung, Formwechsel und die Vermögensübertragung nach dem Umwandlungsgesetz;
  • die Gestaltung von Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen sowie weiteren Unternehmensverträgen,
  • die Prozessführung und außergerichtliche Vertretung bei unternehmensinternen Streitigkeiten (Gesellschafterstreitigkeiten, Beschlussanfechtungen etc.);
  • die Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen sowie
  • die Anmeldungen zum Handelsregister.