Vermögen übertragen und vererben

Überlassen Sie Ihre Erbfolge und die damit verbundenen steuerlichen sowie erbrechtlichen Auswirkungen für die Hinterbliebenen nicht dem Zufall. Vermeiden Sie unnötigen Streit und nutzen Sie steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten, indem Sie eine klare, wirksame letztwillige Verfügung (Testament oder Erbvertrag) errichten und/oder schon zu Lebzeiten Vermögen übertragen (vorweggenommene Erbfolge).

Als Spezialisten im Erb- und Steuerrecht wissen wir, wie die zivil- und steuerrechtlichen Gesichtspunkte in einem sich schnell wandelnden wirtschaftlichen Umfeld und vor dem Hintergrund sich ständig ändernder gesetzlicher Vorgaben bei der Erstellung von erbrechtlichen Verfügungen und Vermögenstransaktionen zu Lebzeiten aufeinander abgestimmt und miteinander harmonisiert werden.

Durch eine lebzeitige Vermögensübertragung können beispielsweise Steuerfreibeträge mehrfach ausgenutzt werden; die Übertragung von Vermögenswerten unter Nießbrauchvorbehalt führt in der Regel zu deutlich niedrigeren Steuerwerten und damit verbunden zu einer besseren Ausnutzung von Freibeträgen.